Batterie- und Ladegerätprüfung

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Wussten Sie, dass der Gesetzgeber an Ladegeräten eine jährliche Prüfung fordert?

  • Prüfung der Ladegeräte nach BGV A3/TRBS 1201
  • Überprüfung und Wartung der Antriebsbatterien
  • Kleinstreparatur werden vor Ort durchgeführt

Überprüfung der Staplerbatterien und -ladegeräte

Gemäß den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet einmal im Jahr eine Überprüfung vorzunehmen. Bei dieser Überprüfung wird der Zustand der Staplerbatterien und deren Ladegeräte erhoben. Diese Inspektion muss laut DGUV Vorschrift 3 eine Elektrofachkraft vornehmen. Sie brauchen also einen Profi für diese Überprüfung. Machen Sie deshalb noch heute einen Termin mit unseren Servicetechnikern aus, damit sie Ihre Ladegeräte und Batterien prüfen.

Überprüfung der Staplerbatterien durch einen Sachkundigen

Bei der Überprüfung sowohl der Antriebsbatterien, wie auch der Ladegeräte von Flurfördermittel, spricht man allgemein von der Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel. Es geht also um die Überprüfung der mobilen Teile. Die Staplerbatterie sollten Sie sowieso in regelmäßigen Abständen überprüfen und kontrollieren. Bereits hier gibt es aufgrund mangelnder Pflege viel Problempotenzial. Wenn Sie Ihre Blei-Säure-Batterien nicht regelmäßig mit entmineralisierten Wasser befüllen, trägt die Batterie Schäden davon. Erinnern Sie sich und Ihre Mitarbeiter an diese Punkte und bestellen Sie sich Ihr Plakat zur Wartung und Pflege von Antriebsbatterien (unter Zubehör).

Das ist aber nicht alles, was bei der Inspektion durchgeführt wird. Die Überprüfung und Wartung der Antriebsbatterien beinhaltet:

  • Messung der Zellen- und Gesamtspannung
  • Prüfung der Säuredichte
  • Sichtprüfung des Batterietroges und der Anbauteile
  • Reinigung der Batterieoberfläche
  • Absaugen der Säure aus dem Trog
  • Rücknahme und Entsorgung der Säure
  • Erstellung eines Prüfprotokolls
  • Auswertung der Daten und Beratung

Es empfiehlt sich, nach dem Befüllen der Batteriezellen zu überprüfen, ob sich zwischen Batteriezelle und Batterietrog Batterieflüssigkeit abgesetzt hat. Mit dem Kontroll- bzw. Absaugstab kann dies überprüft und Flüssigkeit ggf. abgesaugt werden. Bei einem beschädigten Batterietrog kann nicht abgesaugte Batterieflüssigkeit zu einer Oxidation des Stahltroges führen. Diese Punkte müssen einmal im Jahr geprüft und durchgeführt werden. Zusätzlich können erforderliche kleine Reparaturen durch unsere Technik-Profis vor Ort durchgeführt werden.

Ladegeräte-Prüfung durch befugte Personen

Neben der Stapler-Batterie-Überprüfung ist auch die Kontrolle der dazugehörigen Ladegeräte aus mehreren Gründen wichtig. Erstens spielt es eine wichtige Rolle bei der Unfallverhütung, zweitens aus versicherungsrechtlichen Gründen und drittens aus gesetzlichen Hintergründen. Die Überprüfung der elektrischen Infrastruktur ist gesetzliche Pflicht, was eine Missachtung oder Zuwiderhandlung zur Straftat macht. Für Sie ist wichtig, dass Sie die Prüfprotokolle der Untersuchungen sorgsam aufbewahren und so eine lückenlose Prüfungsreihe vorweisen können.

Im Großen und Ganzen ähneln sich die Untersuchungen, nur gibt es bei den Ladegeräten keine Säure. Die Prüfung der Ladegeräte nach BGV A3 / TRBS 1201 beinhaltet:

  • Sichtprüfung
  • Messungen und Funktionsprüfung gemäß Prüfprotokoll für elektrische Geräte BGV A3 / TRBS 1201;
    nach Änderungen, Instandsetzungen oder Wiederholprüfung gemäß DIN VDE 0701/0702
  • Erstellung eines Prüfprotokolls für jedes Ladegerät

Entscheidend ist bei der Ladegeräteprüfung, dass Sie es nicht nur einmal im Jahr vornehmen lassen, sondern auch nach jeder Reparatur. Kommen Sie daher Ihren gesetzlichen Pflichten nach und vereinbaren Sie einen Termin zur Batterie- und Ladegeräteprüfung bei Logistik Xtra. Unsere Techniker sind Profis und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Damit garantieren wir Ihnen den besten Service.

Produktdetails
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