Rückhaltesysteme

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Rückhaltesysteme

 

Gurte oder Bügel retten Leben!

Untersuchungen zufolge sind bei Staplerunfällen mit tödlichem Ausgang ca. 25 Prozent auf Umkippen des Staplers zurückzuführen. Meist sind die Ursachen in unsachgemäßer Bedienung wie Transport mit angehobener Last oder in zu schnellem Kurvenfahren zu suchen. Kippt der Stapler, kann der ungesicherte Fahrer herausgeschleudert werden oder er versucht instinktiv, vom kippenden Fahrzeug abzuspringen. Dabei werden die meisten Fahrer vom Schutzdach oder vom Hubgerüst des kippenden Staplers erfasst und schwer oder sogar tödlich verletzt. Das Schutzdach schützt den Fahrer vor herabfallenden Teilen, bei Kippunfällen aber trifft es in aller Regel den herausgeschleuderten oder abspringenden Fahrer meist am Kopf oder Oberkörper, quetscht ihn am Boden ein oder erschlägt ihn. Alle heute in Betrieb befindlichen Flurförderzeuge müssen mit einem Rückhaltesystem für den Fahrer ausgestattet sein. Die Frist zur Nachrüstung älterer Gabelstapler mit Fahrersitz ist Ende 2012 ausgelaufen.

 

Rückhaltesysteme können in drei Gruppen eingeteilt werden:

1. Der (Becken-) Gurt

Der Gurt ist die in der Praxis am weitesten verbreitete Rückhalteeinrichtung. Er ist sowohl für die Erstausrüstung als auch für die Nachrüstung die am wenigsten aufwändige Lösung. Dieses System ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Gurt auch bei jeder Fahrt angelegt wird. Die Praxis zeigt aber leider, dass der Gurt besonders bei kurzen Fahrten, wenn der Fahrer öfters auf- und absteigen muss, als lästig empfunden und deshalb oft nicht angelegt wird. Eine Befreiung von der Gurtpflicht, wie z.B. im Straßenverkehr für Taxifahrer, ist bei einem Gabelstapler ohne sonstige Rückhalteeinrichtung nicht möglich.

2. Die geschlossene Fahrerkabine

Geschlossene Fahrerkabinen sind ebenfalls zulässige Fahrerrückhalteeinrichtungen. Ein zusätzlicher Gurt ist nicht zwingend erforderlich. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Kabinentüren so beschaffen sind, dass sie den Fahrer beim Kippen des Staplers wirksam schützen. Wie beim Gurt gilt hier im übertragenen Sinn: Nur eine Fahrerkabine mit geschlossenen Türen ist eine wirksame Fahrerrückhalteeinrichtung.

3. Bügelsysteme

Diese Systeme eignen sich bestens zur Nachrüstung. Der Fahrer kommt dank der Bauweise des Systems – egal ob automatisch oder konstruktiv erzwungen – der gesetzlichen Pflicht zur Sicherung nach.

 

Die Vorteile von Bügelsystemen liegen auf der Hand

  • Sie sind preiswerter als eine geschlossene Fahrerkabine
  • Sie sind in der Regel selbstständig wirksam
  • Sie schränken den Fahrer in seiner Bewegungsfreiheit nicht ein

 

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Nachrüstbar für fast alle Fabrikate.

 

Die Sicherheitsrückhaltesysteme (SRS) sind auch für Fremdfabrikate nachrüstbar und auch die Schwenksysteme sind herstellerunabhängig nachrüstbar.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind:

  • Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG
  • Änderungsrichtlinie 95/63/EG
  • DIN EN 1726-1
  • BGV D27

Folgende Geräte müssen lt. Bestimmungen mit Rückhaltesystemen ausgerüstet werden:

  • Frontsitzgabelstapler bis 10 Tonnen Tragfähigkeit
  • Querstapler (Seitenstapler)
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