Branchenspezial Zone 2 und 22

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inde gehört seit vielen Jahren zu den weltweiten Kompetenzführern beim Bau von Fahrzeugen für explosionsgefährdete Bereiche. Sie bekommen von Linde ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Einsätze in kritischen Umgebungen. Und zusätzlich die innovative Spitzentechnologie eines der weltweit führenden Hersteller von Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten.

 

Explosionsschutzmaßnahmen für Elektrofahrzeuge

 

Zur Sicherstellung einer einwandfreien Funktion sowie zur Erfüllung der Ex-Schutz-Anforderungen sind bestimmte Komponenten, wie Achse und Zusatzelektrik, in druckfest „d“ gekapselten Gehäusen  untergebracht. Zum Schutz vor einer Entzündung der explosionsfähigen Atmosphäre durch Funken, werden gefährliche Strom- und Spannungswerte durch eigensichere Stromkreise begrenzt. Bedienerjoysticks und Schalter sind dadurch geschützt. Komponenten, wie zum Beispiel Anzeigeinstrument, Spannungswandler und Leistungsteile wurden entsprechend den Anforderungen der EN 60079-15 für den Einsatz in Zone 2 und 22 entwickelt.

 

Diese Bauteile wurden in einem Lebensdauertest in einer kalibrierten Klimakammer gealtert und anschließend einem Dichtheits- und Schlagtest  unterzogen (Zündschutzarten nA und nC). Zusätzlich zur serienmäßigen Temperaturüberwachung der Bauteile durch die Linde Steuerung, werden über eine Kette von Thermoschaltern definierte Bauteile  überwacht und ein zusätzliches Sicherheitsniveau erreicht. Kundenspezifische Optionen wie der Linde BlueSpot, Zugangskontrolle LFM (Linde Flottenmanagement) LED Scheinwerfer oder einen leitfähigen Kunstledersitz mit Gurtschlossüberwachung erweitern das Produktportfolio fortlaufend. Selbstverständlich, dass Batterie und Steckvorrichtung den ATEX- Richtlinien entsprechen und den Zonen spezifisch zertifiziert sind. Die  Reifen sind elektrisch leitend, die Felgen partiell vom Lack befreit. Die Gabelzinken sind dem Fahrzeugtyp entsprechend mit Messing oder rostfreiem Stahl beschichtet um Funkenschlag zu verhindern.

 

Zoneneinteilung

Gemäß der ATEX-118- Verordnung werden explosionsgefährdete Räume nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre wie folgt in Zonen eingeteilt:

 

Durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel

  • Zone 0: umfasst Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist.
     
  • Zone 1: umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Gasatmosphäre bei normalem Betrieb gelegentlich auftritt. Erfordert Ex- Schutz- Kategorie 2G
     
  • Zone 2: umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass bei normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Gasatmosphäre selten und nur kurzzeitig auftreten. Erfordert Ex- Schutz-Kategorie 3G. 

 

Durch brennbare Stäube

  • Zone 20: Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist. Staubablagerungen in bekannter oder übermäßiger Dicke können gebildet werden. Staubablagerungen alleine bilden keine Zone 20.
     
  • Zone 21: Bereich, in dem bei normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in der Luft gelegentlich auftreten kann, Ablagerungen oder Schichten von brennbarem Staub werden im Allgemeinen vorhanden sein. Erfordert Ex-Schutzkategorie 2D.
     
  • Zone 22: Bereich, in dem bei normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in der Luft auftreten kann, aber wenn sie dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig, oder in dem Aufhäufungen oder Schichten von brennbarem Staub vorhanden sind. Erfordert Ex- Schutz- Kategorie 3D.
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